Wald und Forstwirtschaft in Bayern
Pressemitteilungen, Veranstaltungen und Neues aus dem Staatsministerium
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StMELF Pressemitteilungen 2026
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Öko-Modellregion unterstützt regionale Lebensmittelversorgung – Kaniber besucht Vorzeigebetriebe im Landkreis Rosenheim: "Regional einkaufen, Heimat schützen"
(17. Juli 2026) Brannenburg/Oberaudorf - Kurze Transportwege, mehr Tierwohl und starke regionale Wertschöpfungsketten – dafür stehen die Betriebe der Familien Nagele in Brannenburg und Steinmüller in Oberaudorf in besonderer Weise. Bei einem Besuch der beiden Höfe im Landkreis Rosenheim informierte sich Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber über deren zukunftsweisende Konzepte. Vertreter des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern (AVO) begleiteten die Ministerin genauso wie Stefanie Adeili, Managerin der Öko-Modellregion Hochries-Kampenwand-Wendelstein. Auf dem Betrieb von Sophie und Hubert Nagele besichtigte Kaniber das EU-zugelassene Schlachthaus und ein Schlachtmobil, das der Betrieb mit Förderung durch das Programm LEADER angeschafft hat. Es steht inzwischen zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben der Region zur Verfügung. "Das Schlachtmobil und die hofnahe Schlachtung ersparen den Tieren lange Transportwege und unnötig viel Stress. Genau das ist gelebtes Tierwohl", betonte Kaniber. "Gleichzeitig erhalten wir damit wichtige Schlachtmöglichkeiten im ländlichen Raum. Unser Förderprojekt stärkt die bäuerlichen Betriebe, hält die Wertschöpfung in der Region und sichert die Versorgung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln. Das ist gut für die Tiere, gut für unsere Bauernfamilien wie auch für die Verbraucher." Anschließend besuchte Ministerin Kaniber den Bio-Bergbauernhof der Familie Steinmüller in Oberaudorf. Josef Steinmüller, zugleich zweiter Vorsitzender des AVO, setzt seit vielen Jahren auf Ökolandbau, Weidehaltung und kuhgebundene Kälberaufzucht. Gemeinsam mit seiner Familie verbindet er auf seinem Hof Berglandwirtschaft und Ökolandbau mit Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof und Bildungsangebote im Rahmen des Programms "Erlebnis Bauernhof". "Was die Familie Steinmüller hier auf die Beine stellt, ist beeindruckend: Sie bewahrt Tradition, setzt auf mehr Tierwohl und zeigt echten unternehmerischen Mut", sagte Kaniber. "Unsere Bergbauern bewirtschaften nicht nur ihre Höfe. Sie pflegen unsere einzigartige Kulturlandschaft, schützen die natürlichen Lebensgrundlagen und machen unsere Heimat für Einheimische und Gäste lebenswert. Diese Leistungen sind für Bayern von unschätzbarem Wert." Beide Familien engagieren sich im Verein "Rosenheimer Weidefleisch". Gemeinsam mit der Öko-Modellregion Hochries-Kampenwand-Wendelstein schafft der Verein für Verbraucher Transparenz darüber, wo und unter welchen Bedingungen die hochwertigen Lebensmittel entstehen. "Rosenheimer Weidefleisch steht für echten Geschmack, nachvollziehbare Herkunft und verantwortungsvolle Tierhaltung", erklärte Kaniber. Und weiter: "Wer bewusst zu regional erzeugtem Weidefleisch greift, entscheidet sich nicht nur für herausragende Qualität. Er oder sie unterstützt zugleich die Bauernfamilien, stärkt die heimische Wirtschaft und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. Regional einzukaufen ist praktizierte Heimatliebe." Mit Blick auf die Verhandlungen über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union sicherte die Ministerin den Bergbauern ihre Unterstützung zu: "Unsere Berglandwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen, eine starke finanzielle Ausstattung und Regelungen, die zur Praxis auf den Höfen passen. Dafür werde ich mich mit ganzer Kraft einsetzen." -
Kaniber würdigt neues Produktionsgebäude der Privatmolkerei Bauer als Beispiel für starken Mittelstand
(16. Juli 2026) Wasserburg am Inn – Die bayerische Milchwirtschaft ist mit 52 Molkereien stark mittelständisch geprägt. Ein Beispiel hierfür ist die Privatmolkerei Bauer, die gerade ein neues Produktionsgebäude eingeweiht hat. Das Unternehmen reagiert mit dieser Investition auf die steigende Nachfrage nach pflanzlichen Produkten und bleibt zugleich ein starker Akteur im Bereich der Milchverarbeitung. Bei der Einweihungsfeier hob Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Bedeutung des Mittelstands für den Wirtschaftsstandort Bayern hervor: "Die Privatmolkerei Bauer wartet nicht ab, sondern packt an: Die Investition steht für unternehmerische Zuversicht, Innovationskraft und Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und der Region." Und weiter sagte Kaniber: "Zukunft entsteht dort, wo Forschung, Entwicklung und Praxis zusammenkommen; dort, wo Ideen nicht nur gedacht, sondern umgesetzt werden. Gerade im ländlichen Raum entscheiden solche Investitionen darüber, ob Arbeitsplätze erhalten bleiben, junge Menschen eine Perspektive in ihrer Heimat finden und regionale Wirtschaftskreisläufe funktionieren." Ländliche Räume seinen keine Räume zweiter Klasse, sondern Kraftzentren des Freistaates, betonte die Ministerin. "Wer im ländlichen Raum investiert, stärkt nicht nur einen einzelnen Betrieb. Er stärkt die ganze Region. Diese Investition gibt auch unseren landwirtschaftlichen Familienbetrieben verlässliche Perspektiven." Zugleich unterstrich Kaniber die Bedeutung einer engen Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und verarbeitender Wirtschaft. "Eine starke Lebensmittelwirtschaft ist auf leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe angewiesen. Landwirtschaft wiederum braucht verlässliche Partner in Verarbeitung und Vermarktung. Das eine funktioniert nicht ohne das andere." Wer Ernährungssouveränität ernst nehme, dürfe die heimische Lebensmittelproduktion nicht durch immer neue Belastungen und Auflagen schwächen. "Wir können nicht ständig von Versorgungssicherheit sprechen und gleichzeitig die Betriebe ausbremsen, die sie tagtäglich gewährleisten. Wer Ernährungssouveränität will, muss die landwirtschaftlichen Betriebe, Molkereien und regionalen Verarbeitungsstrukturen erhalten und stärken", machte Kaniber deutlich. Gerade die Krisen der vergangenen Jahre hätten deutlich gezeigt, wie verletzlich internationale Lieferketten seien. "Wenn Märkte unter Druck geraten und Lieferketten ins Wanken kommen, zeigt sich, worauf sich ein Land wirklich verlassen kann. Bayern weiß, was es an seiner Land- und Ernährungswirtschaft hat. Diese Stärke dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen", so die Ministerin abschließend. -
Vom Stall bis zum Eierbecher: Neue GQ- Datenbank zur Herkunft bayerischer Eier für Verbraucher hilfreich
(15. Juli 2026) Warngau – Regionale Herkunft, sorgfältige Erzeugung und verlässliche Kontrollen – vom Ursprung bis zum fertigen Lebensmittel: Dafür steht "Geprüfte Qualität – Bayern". Nun bekommt das bewährte weiß-blaue Qualitätsprogramm digitalen Zuwachs: eine Herkunftsdatenbank für Eier. Diese wurde heute auf dem Betrieb Betzinger im Landkreis Miesbach der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach der Präsentation teilte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber schriftlich mit: "Die Herkunftsdatenbank für GQ-Eier ist weit mehr als ein technisches Werkzeug. Sie macht den Weg bayerischer GQ-Eier transparent und führt Erzeuger, Packstellen, Handel und Verbraucher noch enger zusammen. Die Datenbank steht für verlässliche Herkunft und für Heimat. Wer zu einem GQ-Ei greift, kann sicher sein: Dieses Ei kommt aus Bayern. Und es kommt aus Betrieben, in denen Menschen mit viel Erfahrung und Wissen Verantwortung übernehmen für die Qualität der Eier." Seit 2002 steht das Qualitäts- und Herkunftsprogramm "Geprüfte Qualität – Bayern" für Lebensmittel, deren Herkunft für die Verbraucher einfach nachvollziehbar ist und deren Erzeugung strenge Anforderungen erfüllt. Regelmäßige Kontrollen sichern diese Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu die Ministerin im Nachgang: "Wo GQ-Bayern draufsteht, sind höchste Qualität und bayerische Herkunft drin. Darauf können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen. Das weiß-blaue Zeichen gibt Sicherheit im Einkaufsregal und stärkt zugleich die Betriebe, die in Bayern hochwertige Lebensmittel erzeugen." Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat die neue GQ-Eier-Datenbank gefördert. Entwickelt hat sie der Fleischprüfring Bayern e. V. und hebt damit die Rückverfolgbarkeit von GQ-Eiern auf ein neues Niveau. Zudem unterstützt die Datenbank Legehennenbetriebe dabei, gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu erfassen. Das spart Zeit und verhindert, dass Betriebe dieselben Daten mehrfach eingeben müssen. Auch die Packstellen dokumentieren künftig, welche Eierpartien sie annehmen und weitergeben. So lässt sich einfach und schnell nachvollziehen, welche Mengen die Betriebe und der Handel vermarkten. Kaniber: "Mit der GQ-Eierdatenbank schaffen wir eine Rückverfolgbarkeit, die Sicherheit gibt – vom Stall bis in den Eierbecher beim Verbraucher. Moderne Technik und bäuerliche Arbeit greifen hier sinnvoll ineinander. Das entlastet unsere Betriebe und gibt den Menschen Klarheit darüber, woher ihr Frühstücksei stammt." Die Ministerin begrüßte zudem in ihrer Mitteilung, dass EDEKA Südbayern und REWE Süd das Programm "Geprüfte Qualität – Bayern" unterstützen und sich für regionale Wertschöpfungsketten einsetzen. "Regionalität darf kein schönes Wort bleiben. Sie muss sich im Alltag, in den Regalen und auf unseren Tellern wiederfinden. Das gelingt nur, wenn Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel gemeinsam an einem Strang ziehen. Wer bayerische Lebensmittel anbietet und kauft, hält Wertschöpfung in der Region und stärkt unsere heimischen Familienbetriebe", so Kaniber. Verbraucher können die Herkunft ihrer bayerischen GQ-Eier unter www.gq-ei.de nachvollziehen. Dazu geben sie die auf dem Ei aufgedruckte Nummer ein. Anschließend erhalten sie Informationen über den jeweiligen Erzeugerbetrieb. Derzeit nehmen 112 Eiererzeuger am GQ-System teil. Die Teilnehmerzahl ist stetig wachsend. -
Ackerstatus dauerhaft gesichert: Landwirtschaftsministerin Kaniber "Neue Stichtagsregelung bringt Landwirten Erleichterungen"
(13. Juli 2026) München – Was die Landwirtschaft schon lange fordert, findet nun Eingang ins Förderrecht: Ackerland verliert seinen Status künftig nicht mehr allein deshalb, weil Landwirtinnen und Landwirte dort länger als fünf Jahre Gras oder andere Grünfutterpflanzen anbauen. Bisher mussten sie solche Flächen regelmäßig pflügen oder neu einsäen, um den Ackerstatus zu erhalten. Das beeinträchtigte häufig den Humusaufbau sowie die Bodenstruktur und erhöhte den Stickstoffeintrag ins Grundwasser. Künftig ist ein Umbruch allein zum Erhalt des förderrechtlichen Ackerstatus nicht mehr nötig. Die Grundlage dafür schuf die Europäische Kommission Anfang des Jahres mit der sogenannten Omnibus-III-Verordnung: Sie erleichtert die EU-Vorgaben zur Frage, ob Ackerflächen durch ein längeres Nutzen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen zu Dauergrünland werden. Inzwischen hat der nationale Gesetzgeber die neuen Vorgaben in deutsches Recht übernommen. Die Neuregelung gilt für alle Flächen, die Antragsteller sowohl im Mehrfachantrag 2025 als auch 2026 als Ackerland angemeldet haben. Sie müssen dafür nichts weiter veranlassen. Die betreffenden Flächen werden im Serviceportal iBALIS automatisch der neuen Stichtagsregelung zugeordnet und als "dauerhafte Ackerflächen" eingestuft. Die Flächen, die unter die Stichtagsregelung fallen, können Landwirte auch weiterhin als Ersatzflächen für genehmigte Dauergrünlandumwandlungen verwenden. Ebenso können sie diese Flächen in Agrarumweltmaßnahmen zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland, zum Beispiel M10, einbeziehen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte die Neuregelung als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe: "Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen keine Vorschriften, die sie zu fachlich unsinnigen Maßnahmen zwingen. Niemandem hilft es, wenn ein Betrieb zum Beispiel Kleegras nur deshalb umbricht, damit die Fläche auf dem Papier Ackerland bleibt. Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit, stärken die Betriebe und zeigen: Landwirtschaftspolitik muss sich an der Praxis orientieren." Das EU-Recht verpflichtet die zuständigen Behörden, jedem Antragsteller einmalig die Möglichkeit zu geben, dem Einstufen seiner Flächen als dauerhaftes Ackerland zu widersprechen. Diese Möglichkeit heißt Opt-out. Wer sich dafür entscheidet, behält das bisherige Zähljahr-System bei. Die Betroffenen sollten diese Entscheidung jedoch sehr sorgfältig abwägen. Denn sie können sie später nicht widerrufen. Derzeit sprechen zudem keine sachlichen Gründe für ein Opt-out. Wichtig ist außerdem: Eine Opt-out-Erklärung bindet nicht nur den aktuellen Betrieb, sondern auch alle künftigen Bewirtschafter der betroffenen Flächen. Ein späterer Wechsel in die Stichtagsregelung zur Sicherung des förderrechtlichen Ackerstatus ist für diese Flächen ausgeschlossen. Wer dennoch für alle oder einzelne Ackerflächen seines Betriebs beim bisherigen System bleiben möchte, muss dies spätestens bis zum 30. September 2026 gegenüber dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklären. Die erforderlichen Informationen erhalten alle betroffenen Mehrfachantragsteller Ende August 2026 mit einem persönlichen Informationsbrief. Darin erläutert die Verwaltung Hintergründe und Auswirkungen der neuen Stichtagsregelung. Zudem wird beschrieben, wie Betroffene das Opt-out für ihre Ackerflächen erklären können. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick: Bisherige Regelung: Dauergrünland entstand nach EU-Recht automatisch, wenn mindestens fünf Jahre hintereinander Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf einer Ackerfläche angebaut wurden. Viele Landwirte pflügten die Ackerfläche jedoch kurz vor Ablauf des fünften Jahres, um weiterhin die Einstufung als Ackerland zu erhalten. Neue Stichtagsregelung: Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, bleiben dauerhaft Ackerland – auch wenn sie 2025 bereits im fünften Zähljahr standen. Die Änderung wird automatisch in iBALIS hinterlegt. Bei Teilnahme an der neuen Stichtagsregelung ist kein weiteres Handeln nötig Opt out Widerspruch gegen Einstufung Landwirte, die das alte Zähljahr System beibehalten wollen, können bis zum 30. September 2026 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eine Erklärung zum Opt out von Ackerflächen abgeben. Diese Erklärung ist einmalig im Jahr 2026 möglich und gilt für alle zukünftigen Bewirtschafter.