Neue PEFC-Standards seit Januar 2013 in Kraft
Mit Beginn des Jahres 2013 traten folgende PEFC-Standards in Kraft, die sich auf private Selbstwerber beziehen, die in Wäldern der PEFC – zertifizierten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, aber auch im Staats- und Kommunalwald Holz aufarbeiten:
- private Selbstwerber müssen (per Selbsterklärung) die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen und von Sonderkraftstoffen nachweisen,
- sie müssen die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, durch entsprechende Urkunden belegen, aus denen die Schulungsinhalte des Kurses hervorgehen und die von einer Person unterschrieben sind, welche die von der gesetzlichen Unfallversicherung definierten Qualifikationsanforderungen (GUV-I 8624) erfüllt. Dies gilt auch für private Käufer, die Brennholz in langer Form an der Waldstraße aufarbeiten.
Quelle: https://pefc.de/neuigkeit/private-selbstwerber-und-forstunternehmer-pefc-informiert-154.html